Studie zur elektronischen Patientenakte (ePA)

ein arzt sitzt an seinem laptop und tippt etwas auf der tastatur. er trägt ein stetoskop. auf dem tisch liegt noch ein tablet. zum thema studie zur elektronischen patientenakte ePA

Umfrage für die Bundesdatenschutzbeauftragte 

Elektronische Patientenakte: (Fast) jede/r hat sie, aber viele wissen es nicht

 

Studie zur elektronischen Patientenakte (ePA): Positive Gesamtsicht, aber wenig Wissen zu Funktionen und Patientenrechten

Im Auftrag der Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI) hat die INFO GmbH gesetzlich Krankenversicherte zur elektronischen Patientenakte gefragt. Diese ist für alle gesetzlich Versicherten im April 2025 eingerichtet worden, seit Oktober 2025 müssen Arztpraxen und andere Leistungserbringer sie verpflichtend nutzen. Grund genug, bei den gesetzlich Versicherten einmal nachzufragen, wie sie zur ePA stehen.

Fast alle Befragten (95 %) kennen die ePA, aber nur rund jede/r Zehnte (12 %) nutzt sie auch aktiv. 7 Prozent haben widersprochen, vor allem aus Datenschutzgründen, während der Großteil der gesetzlich Versicherten (76 %) die ePA nicht aktiv nutzt. Das soll sich zwar ändern – fast die Hälfte (45 %) will die ePA künftig aktiv nutzen. Aber das Wissen rund um die ePA ist ausbaufähig: So gehen z. B. mehr als vier von zehn Befragten (43 %) davon aus, dass die ePA erst eingerichtet wird, wenn man sich dafür registriert und die ePA-App nutzt.

Gleichwohl stehen die gesetzlich Versicherten der ePA aufgeschlossen gegenüber: Vier von fünf Befragten (81 %) würden eine vollständige Übersicht über alle Medikamente in ihrer Akte ablegen, mehr als zwei Drittel (69 %) würden diese und andere Unterlagen für alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte freigeben. Ähnlich viele (70 %) würden ihre Daten in pseudonymisierter Form für die Forschung bereitstellen. Allerdings wollen die gesetzlich Versicherten die eAP selbstbestimmt nutzen. 83 Prozent wünschen sich, künftig möglichst viele Einstellungsmöglichkeiten zur Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten zu haben.

Für die Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Specht-Riemenschneider bedeutet das: „Die Funktionen und Einstellungsmöglichkeiten bei der ePA müssen für alle verständlich und nachvollziehbar sein. Das ist die Grundvoraussetzung für einen selbstbestimmten Umgang mit den eigenen Gesundheitsdaten, den sich die Menschen wünschen.“

Mehr Informationen finden sich in der Pressemitteilung der BfDI, der Themenseite des BfDI und in einem Artikel der ZEIT vom 18.12.2025:

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/18_Datenbarometer-ePA.html

https://www.bfdi.bund.de/DE/BfDI/Datenbarometer/ePA/ePA_node.html

https://www.zeit.de/digital/2025-12/elektronische-patientenakte-epa-befragung-datenschutz-bundesdatenschutzbeauftragte

Das könnte Sie auch interessieren

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner