INFO-Umfrage zum Informationsfreiheitsgesetz im Auftrag der Bundesdatenschutzbeauftragten
Zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) hat die Bundesdatenschutzbeauftragte erstmals die Bevölkerung zum IFG befragt. Erkennbar: Die Menschen erwarten einen transparenten Staat – und sehen genau hier erheblichen Handlungsbedarf. 96 Prozent der insgesamt 2 500 Befragten erwarten transparentes Behördenhandeln, 60 Prozent erleben Behörden aber häufig als intransparent. Gleichwohl hält es die große Mehrheit der Befragten für wichtig (83 %), dass Behörden von sich aus möglichst viele Dokumente und Informationen veröffentlichen, die Grundlagen für deren Entscheidungen enthalten.
Mehr als jede/r Vierte (28 %) hat auch Interesse an diesen Informationen, die Grundlagen für Entscheidungen von Ministerien und anderen Bundesbehörden enthalten.
In der Praxis hat sich die Informationsfreiheit weitgehend bewährt. Rund jede zehnte befragte Person hat bereits eine IFG-Anfrage gestellt. Von diesen Antragstellenden erhielten 54 Prozent vollständigen Zugang zu den angefragten Informationen, weitere 28 Prozent zumindest teilweise. Nur fünf Prozent berichten von einer Ablehnung.
Diejenigen, die bisher nach eigenen Angaben noch keinen Antrag nach IFG gestellt hatten, hatten überwiegend (77 %) bisher keinen Anlass für einen Antrag nach dem IFG oder wussten nicht, an wen sie sich wenden sollten (37 %). 16 Prozent wollten mögliche Nachteile oder Konflikte vermeiden, während jede/r Neunte (11 %) kein Vertrauen in die Dokumente hatte, die er/sie von der Behörde bekommen würde.
Den Antrag würde die Mehrheit der Befragten am liebsten auf schriftlichem Weg per Brief oder E-Mail (64 %) oder über die Internetseite der Behörde (63 %) stellen. Aber auch ein zentrales Transparenzportal für alle Behörden steht bei 51 Prozent der Befragten hoch im Kurs.
Die Pressemitteilung zur Studie:
Das BfDI-Datenbarometer, Hintergründe und weiterführende Infos zur Studie:
Unser Bericht zur Studie: